Ich möchte hier mal ein sehr "Ketzerisches" Thema zur Diskussion stellen.
Es wird ja immer wieder gern behauptet und verbreitet, daß Tauchen ohne Brevet oder etwa das Solo Tauchen (alle Arten des Tauchens die von den Marktbeherrschenden Verbänden nicht Unterstützt werden) das erlöschen der Versicherungsleistungen nach einem Unfall zur folge hat.
IST DAS WIRKLICH SO?
(folgende Überlegungen gelten nur für den Judikativen Bereich der BRD)
Tauchen in der Bundesrpublik Deutschland ist nicht an das Vorweisen eines entsprechenden Befähigungsnachweises gebunden.
Das heißt: im Gegensatz zum Führen eines Fahrzeuges oder eines Flugzeuges (Beispiele)
ist es für das Tauchen nicht erforderlich , dem Gesetzgeber eine entsprechende Befähigung nachzuweisen.
NIEMAND begeht eine Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit wenn er ohne vorherige Ausbildung Tauchgänge unternimmt.
ICH MÖCHTE AN DIESER STELLE AUSDRÜCKLICH DARAUF HINWEISEN, DAS TAUCHEN OHNE DIE ENTSPRECHENDE AUSBILDUNG EINE ERHÖHTE GEFAHR FÜR LEBEN UND GESUNGHEIT DARSTELLT.
Wenn ich also einer Freizeitbeschäftigung nachgehe, die aufgrund Ihrer Natur ein erhöhtes Unfallrisiko darstellt, jedoch lt. Gesetzgeber nicht durch Gesetz oder Verordnung eingeschränkt ist. Kann dann bei einem Unfall durch die Ausübung dieser Beschäftigung eine Sozialversicherung ( Krankenversicherung) die Leistung verweigern?
Ich meine Nein!
In-Line-scate ist ebenfalls mit erhöhter Unfallgefahr behaftet.Eine besondere Befähigung zum benutzen von Inline Scatern ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Muss ein Verunfallter Inline Scater die Heilungskosten selbst tragen?
So jetzt bin ich mal auf die Antworten gespannt
Es wird ja immer wieder gern behauptet und verbreitet, daß Tauchen ohne Brevet oder etwa das Solo Tauchen (alle Arten des Tauchens die von den Marktbeherrschenden Verbänden nicht Unterstützt werden) das erlöschen der Versicherungsleistungen nach einem Unfall zur folge hat.
IST DAS WIRKLICH SO?
(folgende Überlegungen gelten nur für den Judikativen Bereich der BRD)
Tauchen in der Bundesrpublik Deutschland ist nicht an das Vorweisen eines entsprechenden Befähigungsnachweises gebunden.
Das heißt: im Gegensatz zum Führen eines Fahrzeuges oder eines Flugzeuges (Beispiele)
ist es für das Tauchen nicht erforderlich , dem Gesetzgeber eine entsprechende Befähigung nachzuweisen.
NIEMAND begeht eine Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit wenn er ohne vorherige Ausbildung Tauchgänge unternimmt.
ICH MÖCHTE AN DIESER STELLE AUSDRÜCKLICH DARAUF HINWEISEN, DAS TAUCHEN OHNE DIE ENTSPRECHENDE AUSBILDUNG EINE ERHÖHTE GEFAHR FÜR LEBEN UND GESUNGHEIT DARSTELLT.
Wenn ich also einer Freizeitbeschäftigung nachgehe, die aufgrund Ihrer Natur ein erhöhtes Unfallrisiko darstellt, jedoch lt. Gesetzgeber nicht durch Gesetz oder Verordnung eingeschränkt ist. Kann dann bei einem Unfall durch die Ausübung dieser Beschäftigung eine Sozialversicherung ( Krankenversicherung) die Leistung verweigern?
Ich meine Nein!
In-Line-scate ist ebenfalls mit erhöhter Unfallgefahr behaftet.Eine besondere Befähigung zum benutzen von Inline Scatern ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Muss ein Verunfallter Inline Scater die Heilungskosten selbst tragen?
So jetzt bin ich mal auf die Antworten gespannt



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