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Tauchen ohne Brevet

  1. #1
    divePIT Juwel
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    Tauchen ohne Brevet

    Ich möchte hier mal ein sehr "Ketzerisches" Thema zur Diskussion stellen.

    Es wird ja immer wieder gern behauptet und verbreitet, daß Tauchen ohne Brevet oder etwa das Solo Tauchen (alle Arten des Tauchens die von den Marktbeherrschenden Verbänden nicht Unterstützt werden) das erlöschen der Versicherungsleistungen nach einem Unfall zur folge hat.
    IST DAS WIRKLICH SO?

    (folgende Überlegungen gelten nur für den Judikativen Bereich der BRD)

    Tauchen in der Bundesrpublik Deutschland ist nicht an das Vorweisen eines entsprechenden Befähigungsnachweises gebunden.

    Das heißt: im Gegensatz zum Führen eines Fahrzeuges oder eines Flugzeuges (Beispiele)
    ist es für das Tauchen nicht erforderlich , dem Gesetzgeber eine entsprechende Befähigung nachzuweisen.
    NIEMAND begeht eine Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit wenn er ohne vorherige Ausbildung Tauchgänge unternimmt.
    ICH MÖCHTE AN DIESER STELLE AUSDRÜCKLICH DARAUF HINWEISEN, DAS TAUCHEN OHNE DIE ENTSPRECHENDE AUSBILDUNG EINE ERHÖHTE GEFAHR FÜR LEBEN UND GESUNGHEIT DARSTELLT.

    Wenn ich also einer Freizeitbeschäftigung nachgehe, die aufgrund Ihrer Natur ein erhöhtes Unfallrisiko darstellt, jedoch lt. Gesetzgeber nicht durch Gesetz oder Verordnung eingeschränkt ist. Kann dann bei einem Unfall durch die Ausübung dieser Beschäftigung eine Sozialversicherung ( Krankenversicherung) die Leistung verweigern?

    Ich meine Nein!

    In-Line-scate ist ebenfalls mit erhöhter Unfallgefahr behaftet.Eine besondere Befähigung zum benutzen von Inline Scatern ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen.

    Muss ein Verunfallter Inline Scater die Heilungskosten selbst tragen?

    So jetzt bin ich mal auf die Antworten gespannt

  2. #2
    divePIT Juwel
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    fragga, daß sehe ich genauso. Gehe ich bergsteigen u. hänge in der Wand ist es auch gefährlich u. trotzdem brauche ich dazu keine besondere Berechtigung. Im Falle eines Unfalles bin ich durch eine betreffende Unfallversicherung geschützt. Auch Fußball ist oftmals mit erheblichen Verletzungen verbunden. Nicht anders Handball, Gleischirmfliegen u. a.

  3. #3
    divePIT Schnorchler
    Brevet
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    Ich denke im Falle eines Unfalles wird die Versicherung sicher genau prüfen wollen, ob dem Unfall ein fahrlässiges Handeln vorausgegangen ist. Dementsprechend wird sie dann auch die Versicherungsleistungen kürzen wollen.
    Ich könnte mir vorstellen, dass sie begründen könnte, dass ein fehlendes Tauchbrevet (die fehlende Ausbildung) zum Unfall geführt hat.
    Ein gänzliches Erlöschen der Versicherungsleistung kann ich mir nicht vorstellen.
    Ich bin aus der Schweiz, weiss ein wenig, wie die Versicherungen hier ticken. Ich kann nicht für Deutschland sprechen.

  4. #4
    Taucher Avatar von Fischew
    Brevet
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    In der Schweiz wird dieses Thema im Unfallversicherungsgesetz (UVG) und in der Unfallversicherungsverordnung (UVV) geregelt. Gemäss Art. 39 UVG und Art. 50 UVV werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen verweigert. Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehren zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken.

    Taucher tiefer als 40 Meter wird z.B. ausdrücklich als Wagnis bezeichnet. Ob tauchen ohne entsprechende Ausbildung oder Solotauchen als Handlung gilt, deren Gefahr bei entsprechender Vorkehrung (z.B. Ausbildung, Buddy) hätte gemindert werden können wird im Einzelfall wohl ein Richter entscheiden. Die Rechtsgrundlage zur Verminderung oder Verweigerung von Geldleistungen ist aber auf jeden Fall gegeben.

    Quelle: Wagnisse - Gefährliche Sportarten - Prävention - Suva
    Geändert von Fischew (04. Mai 2011 um 09:31 Uhr)
    Florian likes this.

  5. #5
    divePIT Juwel
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    @ Bannerfish
    Damit würde sie vor Gericht aber meines erachtens den kürzeren ziehen.Fahrlässigkeit kann mir ja nur dann unterstellt werden wenn ich z.B. Notwendige Vorkehrungen nicht getroffen habe (eine Notwendigkeit zur Ausbildung ist ja für den Gesetzgeber bisher offensichtlich nicht gegeben). Fahrlässig währe eindeutig wenn ich einen "erforderlichen" Nachweis nicht erbringe.
    Für das erbringen von Nachweisen die mich zum Tauchen befähigen gibt es jedoch (bisher) keine Gesetzliche Grundlage.
    Tauchbrevet und TSU sind doch Vorschriften der Verbände.
    Soweit mit bekannt ist obliegt in einer Demokratie die Legislative doch ausschließlich dem gewählten Soverän.
    Vorschriften von Verbänden,Vereinen oder anderen nicht Staatlichen Instituionen können somit lediglich hinweisenden, nicht jedoch Judikativen Charakter haben.

    Also noch mal:
    ICH MÖCHTE KEINESFALLS DAS TAUCHEN OHNE VORHERIGE AUSBILDUNG PROPAGIEREN.TAUCHEN OHNE AUSBILDUNG IST GEFÄHRLICH FÜR LEIB UND LEBEN.

    Ich mag nur nicht diese Dogmenartig verbreiteten Halbwahrheiten die bei näherer Betrachtung meist keinen Bestand haben.

  6. #6
    divePIT Juwel
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    @Fischew

    Da müssen in der Schweiz die Gerichte aber ordentlich zu tun haben.

    Die Versicherung sieht doch sicher in nahezu jedem Freizeitunfall ein unbotmäßiges "Wagnis"
    Wenn ich mit 100KG Übergewicht durchs Leben wandle könnte man das ja auch als Wagnis bezeichen.Immerhin tue ich das ja mit dem Wissen mir zu schaden.

    Eindeutig geregelt währe das in meinen Augen wenn der Gesetzgeber den Tauchschein für die Ausübung des Tauchsportes vorschreibt.

  7. #7
    Taucher
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    Ich möchte hier noch einen weiteren Punkt hinzugeben. Der Shop meines Vertrauens verkauft und vermietet nur an brevetierte Taucher... Das finde ich schon mal ein guter Ansatz!

    Was die Versicherung machen können und was nicht wird wahrscheinlich schwierig abzuschätzen, das würde sicherlich einen ganz schönen Gerichtstreit geben der wohl in der Schweiz bis vors Bundesgericht gehen würde...

  8. #8
    Taucher Avatar von Fischew
    Brevet
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    Zitat Zitat von fragga Beitrag anzeigen
    Da müssen in der Schweiz die Gerichte aber ordentlich zu tun haben.
    Ja fragga, habe sie. Ob daran aber die Taucher schuld sind bezweifle ich.

    Zitat Zitat von fragga Beitrag anzeigen
    Eindeutig geregelt währe das in meinen Augen wenn der Gesetzgeber den Tauchschein für die Ausübung des Tauchsportes vorschreibt.
    Das mag wohl stimmen, aber wollen wir das denn?

  9. #9
    divePIT Juwel
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    @Fischew

    Ja ich denke das gerade die Breitensportarten hier das meiste Chaos verursachen.

    Natürlich wollen wir das!

    Wir machen doch nichts anderes. Wir machen den Tauchschein und gehen dann ins Wasser.
    Kein Taucher würde doch empfehlen ohne Ausbildung zu tauchen.

    Vieleicht währe ja dann eine Tauchversicherung nicht mehr notwendig.
    Wenn ich ähnlich wie beim Autofahren eine Amtliche Lizenz (auch in Abstufungen erhältlich ) habe die mir
    eine Eindämmung des "Wagnisses" auf ein erträgliche Maß bescheinigt benötige ich dann noch eine weitere Risikoversicherung?
    Geändert von Florian (04. Mai 2011 um 10:06 Uhr)

  10. #10
    Taucher Avatar von Fischew
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    Nun schön, dann will ich die Diskussion gerne etwas öffnen.

    Da jedes Land eigene Gesetze hat erlaube ich mir die Frage, welches Brevet von welchem Verband denn das richtige sein soll? Und gilt das dann auf der ganzen Welt? Was wenn einzelne Länder anfangen ihre "Lieblingsverbände" zu bevorzugen oder gar landesspezifisch eigene Brevets ausstellen? Würden Tauchbasen die andere als durch den im jeweiligen Land anerkannten Verband brevetierte Taucher mitnehmen fahrlässig handeln und wären ebenfalls haftbar? Usw.

    Wer ohne zwingenden Grund ein demzufolge unnötiges Risiko eingeht, hat die Folgen seiner Handlung selbst zu tragen. Warum soll die Allgemeinheit dafür die Kosten übernehmen?

  11. #11
    divePIT Juwel
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    Es muss ja nicht das Brevet eines bestimmten Verbandes sein. "Zur Ausübung der Sporttaucherei ist es erforderlich ein von den Etablierten Tauchverbänden anerkanntes Tauchbrevet vorzuweisen" . so oder so ähnlich meine ich das.
    In welchem Land ich Tauche ist doch Irrelevant.Für mich Als Taucher gelten doch die Vorschriften meines Landes da ja hier auch vermtl. der Sitz meiner Versicherung ist.


    Somit währe ein Taucher der ohne Brevet taucht ( welches auch immer) ganz klar selber schuld und müsste die Kosten tragen "wenn er es überlebt".Eine Rumeierei mit Wagnis würde es dann nicht geben.
    Ein Taucher mit Brevet würde dann kein unnötiges Risiko ( rechtlich ) eingehen und währe versichert.

    Welche Gesundheitskosten der Allgemeinheit aufzubürden sind und welche nicht ist ein anderes und echt leidiges Thema.
    Ich muss ja auch für alle Raucher mitbezahlen.Und da fallen sicher deutlich mehr Kosten an als für verunfallte Taucher.

  12. #12
    Stefansvl
    Guest
    Vorweg: es gibt Equivalenzlisten die Brevet´s der Tauchverbände vergleichen. (Wer da gelistet ist, gilt als "anerkannter" Verband.

    Beruflich habe ich immer wieder Fälle, in denen die Richter sich "fachkundigen" Rat einholen, um besser entscheiden zu können.
    1. gesunder Menschenverstand (für Österreicher Hausverstand )
    2. gibt es allgem. Regeln die beachtet werden müssen
    3. wie ist der aktuelle Stand des Wissens/Technik.

    Nach diesen Prämissen, muß man damit rechnen, an einen Richter zu geraten der sich z. B. beim VDST ein Gutachter nennen lässt. (Arzt und/oder TL) Und dann befindet man sich in "Gottes Hand" wie auf hoher See.

    Meine Versicherung vom VDST versichert nur Tauchgänge für die ein Brevet vorhanden ist. (vom VDST)
    Geändert von Stefansvl (05. Mai 2011 um 15:30 Uhr)
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  13. #13
    Tauchprofi
    Brevet
    Grundtauchschein und noch ein paar
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    Dann gebe ich jetzt auch mal meinen Senf dazu, ich beziehe mich auf das Eröffnungsposting
    Tauchen ohne Aussbildung theoretisch kein Problem ist ja deine Sache wie Du dich umbringst.
    Aber
    Erstmal wird Dir keine vernünftige Basis eine Ausrüstung vermieten,
    Kein Tauchplatzbetreiber Dich in seinen See usw. lassen,
    keine Tauchbasis mit Dir eine Ausfahrt machen,
    eventuell bekommst Du nicht einmal Deine Flasche gefüllt,
    keine Tauchunfallversicherung wird Dich aufnehmen,
    die Gesetzliche Krankenversicherung bezahlt auch mit Brevet keinen Kosten eines Tauchunfalls
    und wenn dann nur die akut Behandlung aber keine weiteren Druckkammerfahrten usw.

    Solltest Du also einen eigenen Teich/Tümpel/Lache haben kannst Du darin tun was Du willst ist ja dein Privatgrund.
    Auf Deinem Privatgrund kannst Du ja auch Autofahren ohne Führerschein nur wenn halt was passiert wird es eng.

    Zu den Tauchunfallversicherungen, es gibt die VDST/Gerling, DAN und Aquamed,
    alle schreiben mehr oder weniger das Unfälle versichert sind im Rahmen deiner Ausbildung und bei entsprechender Erfahrung (Nachweis LOG & TC) auch Tauchgänge wie Sie von anerkannten Organisationen ausgebildet werden hier wird aber immer im Einzelfall entschieden.
    Was damit bedeutet es gibt keinen Freifahrtschein für Junkies.
    Ich mache bzw. habe auch schon immer Tauchgänge absolviert die jenseits meines ausgebildeten Levels waren bzw. sind.
    Nur plane ich dann sehr genau, habe maximale Redundanz dabei und absolviere das alleine so bringe ich auch keinen anderen in Gefahr.
    Womit wir beim Ausbildungsthema Solotauchen sind, mindestens die Hälfte meiner aktuellen Tauchgänge sind Solotauchgänge.
    Einmal finde es viel entspannter nicht andauernd nach dem Buddy zuschauen, wobei ich wenn der OC taucht wenig schaue sondern auf das Atemgeräusch achte hieraus läßt sich sehr viel schließen. Zum anderen taucht man ab -40+ auch im Buddysystehm für sich alleine hier dazu ein Spruch
    taucht Einer alleine und gerät in NOT ist dann auch nur einer TOD
    tauchen Zwei und Einer gerät in NOT ist oftmals auch sein Kumpel TOD.
    Das kann man jetzt sehen wie man will, auch als saublöden Spruch er aber eine Gewisse Wahrheit nicht entbehrt.
    Bei einer Technischen Ausbildung habe ich einmal den TL gefragt was passiert wenn ich diesen Fehler mache,
    die Antwort war dann bist Du TOD. Ich sagte darauf wie?
    Seine Antwort Menschen sterben wenn Sie Fehler machen, das sehen wir auch ganz gut an den vielen Verkehrstoten und denen die sich der Berg holt. Hier bei uns im Allgäu bleiben auch jedes Jahr welche im Berg oder gleich hier bei mir ums Eck ist eine Hochburg für Drachen- und Gleitschirmflieger da gibt es auch jedes Jahr einige die zuschnell Landen. Hier wird dann aber nicht alles in der Presse breitgetreten bzw. darüber nachgedacht den / die Berge zusperren oder den Wahnsinn zuverbieten.
    So das reicht ist ja auch schon weit OT und meine ganz spezielle Meinung.
    Es sterben auch jedes Jahr mehr Menschen beim Angeln/Fischen als in jeder anderen Freizeitbeschäftigung.

    Noch ein schönes Wochenende ist stets sichere Tauchgänge und immer einen großen Schluck Luft in der Kanne.
    Ich bin kein Erfinder des Tauchens, bin auch kein Tauchgott, kein Berater oder Klugscheißer
    ich bin nur der Meinung jeder sollte selbst wissen was er tut.
    Große Grüßung aus dem Allgäu
    Lieber Tiefenrausch als tiefen Rausch,
    Nitrox21

  14. #14
    Tauchprofi Avatar von tauchente
    Brevet
    padi msd
    Registriert seit
    10. März 2011
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    248
    nitrox21, beziehe mich auf den ersten drittel deines textes: stimmt genau, aus diesem blickwinkel betrachtet kann man sagen, mit tauchen allein ist es nicht getan...

  15. #15
    nafelam
    Guest
    Zitat Zitat von fragga Beitrag anzeigen
    Eindeutig geregelt währe das in meinen Augen wenn der Gesetzgeber den Tauchschein für die Ausübung des Tauchsportes vorschreibt.
    Weshalb muss immer alles kodifiziert und explizit dargelegt sein? Es gibt auch die Grundsätze "nach menschlichen Ermessen", "fahrlässig" oder "grob fahrlässig". Alleine dies reicht aus, dass keine Versicherung hierfür gerade stehen muss. Ausserdem kann das ja auch jede Versicherung selbst entscheiden, für was sie gerade steht und was sie ausschliesst. Du hast also keinen Rechtsanspruch darauf, wenn Du "grob Fahrlässig" oder sogar "Vorsätzlich" in einen Unfall gerätst oder andere Personen schädigst, dass die Versicherung diese Kosten übernimmt.

    Nitrox21 hat ja den Rest bereits ausgeführt.

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